Vereinsziele

Die Yachthafengemeinschaft Otterndorf e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung von 1977 oder späterer Fassungen (§§ 51 ff. AO).
Zweck des Vereins ist die Förderung des Segelns und der sportlichen Jugendhilfe über die Grenzen der Yachthafengemeinschaft hinaus.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.